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Buback - Ein Nachruf

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Der Autor erklärt im weiteren Verlauf (Z. 56-63), dass ein Leben als Terrorist für ihn nicht in Frage komme. So fordere dieses eine Abkoppelung aus dem öffentlichen Leben, die Gefahr getötet zu werden sei sehr hoch. Ebenso sei auch die Gefahr, dass dritte, unbeteiligte Personen sich in Gegenwart von Terroristen nicht in Sicherheit befinden, sehr hoch. Diese Überlegung (Z. 61-63) initiiert, dass der Autor keine egoistische Denkstruktur aufweist und sich damit indirekt zum Pazifismus bekennt. Seine anti-radikale Haltung wird auch darin deutlich, dass er sich nicht vorstellen könnte so zu handeln, wie es der vermeintliche Feind (der Staat) tut. So sind seiner Meinung nach Richter, Polizisten, Werkschützen, Soldaten und Betreiber von Atomkraftwerken kaltblütig wie einst Mafiabosse, schnell, brutal und berechnend im Töten (Z. 64-66). Damit zielt er auf den Staatsapparat ab, der es sich vorgenommen hat, gegen die Linken von damals mit Gewalt vorzugehen. Die AKW-Betreiber werden als Feindbilder angesehen, weil es damals unter vielen Studenten eine Öko-Bewegung gab. Später sollte aus dieser die Gründung der Grünen resultieren. So war das Betreiben von Atomkraftwerken staatlich monopolisiert, was bedeutete, daß der Staat durch die krebserregenden Mineralien bei der Stromerzeugung gegen seine eigenen Bürger handelte. Deswegen wurden AKW-Betreiber gleichgesetzt mit Richtern, die in manchen Ländern (nicht in Deutschland) über Leben und Tod urteilen, mit Polizisten, Soldaten und Werkschützen, die zum potentiellen Töten vom Staat aufgestellt werden.
All diese Personen bilden eine Einheit, nämlich den Feind. Daher ist auch Buback, laut Autor, nur ein Individuum des ,,falschen" Staates gewesen, es hätte auch jede andere Person treffen können, die den Staat unterstützt hat und damit gegen die Ideale der RAF gearbeitet hat (Z. 67-73).
Dabei zweifelt der Autor auch am Demokratieverständnis der damaligen ,,aufrechten Demokraten" (Z. 72). So hinterfragt er dieses mit einer rhetorischen Frage, indem er wissen möchte, ob diese Art von Hysterie auch entstanden wäre, wenn die RAF, anstatt Buback, nur eine Köchin ermordet hätte: ,,Warum diese Politik der Persönlichkeiten?" (Z. 71).
Mit der sinnlos klingenden Frage ,,Sollten wir uns nicht überhaupt auf die Köchinnen konzentrieren?" (Z. 73) spielt er diese Hysterie um die Ermordung Bubacks herunter und gibt zu verstehen, dass es für ihn wohl wichtigeres im Leben gibt.
Im folgenden aber, entzieht der Göttinger Student den Terroristen die Legitimierung für den Mord an Buback. So zieht er Beispiele aus Militärregimen (Argentinien und Spanien) zur Hilfe, in denen Staatsmänner ermordet werden, die vom Volk allgemein gehasst werden. Dies war bei Buback aber nicht der Fall. An diesem Punkt gerät der Autor in eine moralische Zwickmühle: So kann er den Mord an Buback einerseits nicht gutheißen, weil er vom Volk nicht gehasst worden ist, wie einige Diktatoren in Südamerika, andererseits liefert er eine Form von Legitimierung für Morde an Personen in demokratischen Ländern. So reicht es einfach aus, dass diese vom Volk gehasst werden um sie zu ermorden. Hass ist aber ein sehr subjektives Gefühl, das schlecht messbar ist. Somit liefert er eine dubiose Erklärung für die Legitimierung eines Mordes an einer Person. Hier drin liegt wohl auch einer der Gründe der damaligen Bundesregierung, diesen Nachruf zu verbieten.

 

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
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