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| ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 | ||||||||||||||
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Stellungnahme aus heutiger Sicht Aus heutiger Sicht ist es mir unerklärlich, warum eine Veröffentlichung des
Nachrufs verboten worden ist. Schließlich wird laut Grundgesetz, Art.5 die
Meinungsfreiheit gewährleistet und es gehört zu den demokratischen
Grundprinzipien die Menschenrechte zu achten. Zwar ist der Text an sich
anstößig, weil er politischen Mord normalisiert, indem er argumentativ belegt,
dass ein Repräsentant des Staates nur vom Volk gehasst werden muß, um ihn
umzubringen, doch fordert der Text auch die generelle Aufgabe des Terrorismus
und damit Gewaltvermeidung oder Gewaltverzicht. Auch wenn man die positiven
Faktoren des Textes mit den negativen Faktoren nicht aufwiegen kann, halte ich
ein Verbot des Textes für übertrieben. Genauso sehe ich eine gekürzte
Herausgabe des Nachrufs mit Argwohn, weil das die Intention des Autors
verfälscht und nebenbei seine Autorenrechte, das ,,Copyright" verletzt.
Viel wünschenswerter wäre es den ganzen Text zur Diskussion freizugeben, um
jegliche moralischen und ethischen Unklarheiten, die zwischen Autor und
Gesellschaft auftauchen, zu klären. Historisch gesehen ist der Buback-Nachruf von hoher Brisanz, da er in der damaligen Gesellschaft viel Empörung hervorrief, politisch gesehen ist er heute nicht mehr wichtig, weil es keine linke Radikalität mehr gibt. Der Nachruf verfolgt heute zwar noch einige Politiker der Bundesregierung (Trittin), hat aber für die innenpolitische Sicherheit keine Bedeutung mehr. Juristisch gesehen hatte der ,,Deutsche Herbst" u.a. folgende Folgen: Es wurden Sondergesetze eingeführt, auf die man sich in Ausnahmesituationen heute noch berufen kann. So z.B. das Kontaktsperregesetz, die obligatorische Kontrolle der Verteidigerpost, Durchführung von Jedermannkontrollen bei Fahndungen sowie das Gesetz zum ,,Lauschangriff". Zusammentragend kann gesagt werden, dass der Buback-Nachruf die damalige
Gesellschaft in einer schwierigen Situation empfindlich getroffen hat. Um sich
einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen, wählt der Autor einen
Pseudonym. Dies spiegelt wohl die damalige Anspannung wider: So konnte man
wegen der Schilderung seiner eigenen Meinung, die zugegebener Weise in diesem
Fall sehr anstößig war, belangt werden. Der Verfasser entschloß erst am 24.
Januar 2001 sich als Klaus Hülbrock zu outen, was wohl erst durch die
Aufarbeitung der 68er in Bezug auf Joschka Fischers Vergangenheit möglich
gemacht worden ist. |
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