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Buback - Ein Nachruf

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Stellungnahme aus heutiger Sicht

Aus heutiger Sicht ist es mir unerklärlich, warum eine Veröffentlichung des Nachrufs verboten worden ist. Schließlich wird laut Grundgesetz, Art.5 die Meinungsfreiheit gewährleistet und es gehört zu den demokratischen Grundprinzipien die Menschenrechte zu achten. Zwar ist der Text an sich anstößig, weil er politischen Mord normalisiert, indem er argumentativ belegt, dass ein Repräsentant des Staates nur vom Volk gehasst werden muß, um ihn umzubringen, doch fordert der Text auch die generelle Aufgabe des Terrorismus und damit Gewaltvermeidung oder Gewaltverzicht. Auch wenn man die positiven Faktoren des Textes mit den negativen Faktoren nicht aufwiegen kann, halte ich ein Verbot des Textes für übertrieben. Genauso sehe ich eine gekürzte Herausgabe des Nachrufs mit Argwohn, weil das die Intention des Autors verfälscht und nebenbei seine Autorenrechte, das ,,Copyright" verletzt. Viel wünschenswerter wäre es den ganzen Text zur Diskussion freizugeben, um jegliche moralischen und ethischen Unklarheiten, die zwischen Autor und Gesellschaft auftauchen, zu klären.
Seit der Zeit dieses Nachrufs von 1977 hat sich die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland meiner Meinung nach verändert, indem sie mehr demokratische und liberale Prinzipien adaptiert hat. Trotzdem kann ich mir gut vorstellen, dass ein Nachruf dieser Art heutzutage dennoch zensiert werden würde. Zwar herrscht in heutigen Tagen kein Terror aus dem linken Lager, dennoch häuften sich in letzter Zeit Gewalttaten, die durch Rechtsradikale verursacht worden sind. Ein anstößiger Nachruf von Neonazis würde die heutige Gesellschaft auch empören, weil das Thema zur Zeit aktuell ist und Deutschland darüber hinaus noch historisch vorbelastet ist.
Vergleichbar mit damals, ist heute die gleiche Einstellung der Medien zu verzeichnen: Man berichtet über Rechtsradikale als Masse und analysiert selten die Individuen. Die Medien der 68er haben auch pauschalisiert, was ja der Göttinger Mescalero verurteilt hat.
Gäbe es in der Gesellschaft aber keine einheitliche Meinung gegenüber radikalen Gruppierungen, so bestünde die Gefahr der Sympathisierung oder der Ignoranz. Deswegen müssen die Medien mit der Politik zusammenarbeiten, um gegen Radikale jeglicher Art vorzugehen, die die Menschenrechte verletzen und die Verfassung der BRD stürzen wollen.

Historisch gesehen ist der Buback-Nachruf von hoher Brisanz, da er in der damaligen Gesellschaft viel Empörung hervorrief, politisch gesehen ist er heute nicht mehr wichtig, weil es keine linke Radikalität mehr gibt. Der Nachruf verfolgt heute zwar noch einige Politiker der Bundesregierung (Trittin), hat aber für die innenpolitische Sicherheit keine Bedeutung mehr.

Juristisch gesehen hatte der ,,Deutsche Herbst" u.a. folgende Folgen: Es wurden Sondergesetze eingeführt, auf die man sich in Ausnahmesituationen heute noch berufen kann. So z.B. das Kontaktsperregesetz, die obligatorische Kontrolle der Verteidigerpost, Durchführung von Jedermannkontrollen bei Fahndungen sowie das Gesetz zum ,,Lauschangriff".

Zusammentragend kann gesagt werden, dass der Buback-Nachruf die damalige Gesellschaft in einer schwierigen Situation empfindlich getroffen hat. Um sich einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen, wählt der Autor einen Pseudonym. Dies spiegelt wohl die damalige Anspannung wider: So konnte man wegen der Schilderung seiner eigenen Meinung, die zugegebener Weise in diesem Fall sehr anstößig war, belangt werden. Der Verfasser entschloß erst am 24. Januar 2001 sich als Klaus Hülbrock zu outen, was wohl erst durch die Aufarbeitung der 68er in Bezug auf Joschka Fischers Vergangenheit möglich gemacht worden ist.
Auch wenn die Zeit von damals heute in der deutschen Politik nicht direkt zu spüren ist, steckt sie wohl immer noch in den Köpfen einiger Leute.
Das zeigte zuletzt die Kontroverse zwischen Jürgen Trittin und Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten.

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
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